Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des
Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Rielis Media ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt der Kunde bei der Rielis Media in Auftrag. Der Vertrag zwischen Rielis Media und dem Kunden kommt in schriftlicher Form zustande – entweder als schriftlicher Auftrag, als Erteilung des Auftrags durch E-Mail, per Whatsapp-Bestätigung oder auch als SMS-Bestätigung.

2.2. Ein Vertragsabschluss ist rechtlich verbindend und kann innerhalb von 5 Werktagen nach der Unterzeichnung storniert werden.

2.3. Sobald ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist, muss der vollumfängliche Betrag der Buchung bezahlt werden. Sollte z.B. der Kunde die Digitale Leistungen doch nicht benötigen, über dem Zeitrahmen von 5 Tagen eine Stornierung vornehmen, etc. ist das nicht möglich. Der auf Basis des Angebots entstandene Vertrag muss vollumfänglich bezahlt werden.

2.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen der Rielis Media (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte ,Videos, Strategien, PDF-Videos ,) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Ebenso behält sich Rielis Media das recht zwischenzeitliche Teilrechnungen zu erstellen insofern sich der Projektzeitraum verzögert.

3.3. Der Kunde wird die Rielis Media unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird die Rielis Media von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Rielis Media  wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde verpflichtet sich, der Rielis Media, die korrekte Firmenaussprache bzw. die Aussprache von Fremdwörtern, Abkürzungen oder sonstigen Umgangswörtern mitzuteilen, da das freigegebene Skript des Kunden, eins zu eins vom Voice Over Artist umgesetzt wird.  Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls Tonalität und Emotionslage des Sprechers mitzuteilen, falls diese spezifische Wünsche oder Anforderungen aufweist. Ohne eine solche Mitteilung kann nicht gewährleistet werden, dass die Sprecherinnen und Sprecher die gewünschte Emotion und Tonalität umsetzt.Sollte der Kunde die gewünschten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen oder befindet sich in Verzug, wird ihm eine Frist von 14 Tagen gegeben. Nach Ablauf der 14 Tage Frist wird der Auftrag als abgeschlossen behandelt und die Rechnung gesendet. Sollte nach der ersten Mahnung nicht der offene Betrag beglichen werden, wird dieser Fall an unser Inkassobüro „KSV1870“ übergeben. Die Forderung liegt nach Übergabe nicht mehr bei der Rielis Media, sondern beim „KSV1870“ bzw dem „Inkassoservice der ARAG SE“.

 3.4. Die vom Kunden gewählte Videooption wird mit 3 verschiedenen Softwares erstellt. Mit Hilfe dieser Softwares nutzt die Rielis Media einen Pool von über 5000 verschiedenen Grafiken und Charaktere. Es kann vorkommen, dass Charakterwünsche oder einzelne Grafiken nicht in den genutzten Softwares inkludiert sind. Sollte dies der Fall sein, müssten diese Grafiken bzw. Charaktere separat illustriert und falls gewünscht auch animiert werden.
Diese Dienstleistung muss seitens der Rielis Media separat verrechnet werden und ist nicht in der Premium Version inkludiert. Sollte es zu Zusatzkosten kommen, wird dies dem Kunden selbstverständlich vor Illustrierung mittgeteilt und erst nach Kostenfreigabe umgesetzt.

3.5. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Rielis Media haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Rielis Media wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde der Rielis Media schad- und klaglos; er hat der Rielis Media sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3.6. Die Auftragsabwicklung beinhaltet die Lieferung von druckfähigen PDF- Dokumenten nach allfälliger Korrektur durch den Kunden, jedoch keinerlei Lieferung von Rohdaten (offenen Daten) der Rielis Media. Die Rielis Media behält sich vor, Daten nach erfolgter Auftragsabwicklung aus seinem Datenbestand zu löschen.

3.7. Der Klient verpflichtet sich den Projektzeitraum mit besten Willen einzuhalten. Da jedes Projektteam beschränkte Kapazitäten hat und bei Nichtmelden oder herauszögern des Projektes diese Kapazitäten blockiert werden, entsteht sowohl ein finanzieller Verlust, als auch ein hoher administrativer Aufwand für die Rielis Media.
Sollte sich der Kunde nicht an den vereinbarten Zeitraum halten, wird der Kunde seitens der Rielis Media selbstverständlich rechtzeitig informiert, dass der vereinbarte Zeitraum zu Ende geht. Bei Überschreitung und Nichteinhaltung dieses Zeitraums werden eventuelle Mehrkosten mit einem Tagessatz  von 140 Euro pro überschrittenen Tag, an den Kunden weiterverrechnet. Nach Projektabschluss, sind Revisionen lediglich gegen Aufpreis möglich. Der Revisionszeitraum beträgt maximal 14 Tage. Im Zuge einer Revision sind lediglich grafische Änderungen möglich. Nach Skriptfreigabe kann das Voice Over nicht im Zuge einer Revision geändert werden, sondern lediglich zu einem Aufpreis von 140 Euro pro 50 Wörter. Nach der dritten Revision des Kunden verpflichtet sich der Kunde, die gewünschten Änderungen des Skripts selbst einzuarbeiten und der Rielis Media innerhalb des vereinbarten Projektzeitraums zukommen zu lassen.

3.8. Sofern vertraglich bzw. vorvertraglich nichts anderes festgelegt wurde, wird das finale Produkt (Video) als mp4. Datei geliefert. Weitere Auslieferungsarten müssen im Vorfeld kommuniziert und separat verrechnet werden.

3.9 Korrekturschleifen: Wie auf der Startseite ersichtlich, inkludiert die Premiumversion, eine Korrekturschleife und die Handmadeversion 2 Korrekturschleifen. Nachdem das Drehbuch und Storyboard abgestimmt und freigegeben worden ist, beziehen sich die Korrekturschleifen auf rein grafische Ausbesserungen. Storyänderungen nach Skriptfreigabe sind lediglich gegen Aufpreis möglich. Ebenfalls sind Korrekturschleifen des Voice Overs bzw. des Sounddesigns ausgeschlossen. Bei Imagefilmen werden die Korrekturschleifen projektspezifisch im Offerte definiert. Bei Korrekturschleifen des Imagefilms handelt es sich ausschließlich um die Postproduction (Schnitt & Animation). Sollte der Klient einen neuen Drehtag wünschen, müsste dieser Drehtag + Anfahrt neu offeriert und verrechnet werden.

3.10. Gerichtsstand – Für alle wechselseitigen Ansprüche von Vertragspartner der Rielis Media wird Wien als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. Die Rielis Media ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen
oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. Die Rielis Media wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und daraufachten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Rielis Media bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Rielis Media eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Rielis Media.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Rielis Media.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insb Verzögerungen bei Auftragnehmern von der Rielis Media – entbinden die Rielis Media jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte

Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

Die Rielis Media ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, sowie wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden be- stehen und dieser auf Begehren der Rielis Media weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Rielis Media eine taugliche Sicherheit leistet.

Die Rielis Media kann die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen.

7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Rielis Media für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rielis Media ist
berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Alle Leistungen der Rielis Media, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Rielis Media erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.3. Kostenvoranschläge der Rielis Media sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die der Rielis Media schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Rielis Media den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen
bekannt gibt.
7.4. In Auftrag gegebene und durchgeführte Arbeiten werden ungeachtet der Fertigstellung des Gesamtauftrages spätestens 6 Monate ab Auftragserteilung in Rechnung gestellt.

7.5. Für alle Arbeiten der Rielis Media, die – aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Rielis Media eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an die Rielis Media zurückzustellen.

7.6. Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen und sonstiger Unterlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung.

8. Eigentumsrecht und Urheberschutz

8.1. Alle Leistungen die für die oder von der Rielis Media erstellt werden, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Storyboards, etc), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließ für die Dauer des Agenturvertrages nutzen, so nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

8.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertragsverhätnisses bzw. der Nutzungsrechte Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

8.5. Die Masterfiles aller Daten (Ton,Bild) liegen bei Rielis Media und sind nur gegen buyout erhältlich.

8.6. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

8.7. Die Agentur ist berechtigt sich an externe Agenturen oder Freelancer gegen Honorar oder Werkvertrag zu wenden. Sämtliches geistiges Eigentum wird  nach Vollendung des Werkes und nach Übermittlung des Honorars automatisch an die Rielis Media übermittelt. Die beauftragte externe Agentur oder externer Freelancer hat keinerlei Anspruch darauf und verzichtet somit bei Annahme des Projektes zur Gänze darauf. Veröffentlichungen ohne Zustimmung ist daher untersagt.

8.9. Jegliche Musik die in den Videos vorkommt (Soundeffekte inklusive) wird bei Audiojungle.net von Rielis Media erworben. Sollte keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen worden sein, verpflichtet sich der Kunde selbstständig bei seiner zuständigen Behörde die korrekten Lizenzen und Rechte anzumelden und zu erwerben. (GEMA, AKM, SUISA etc..) Rielis Media übernimmt keine Haftung bei Copyright Verstößen.

8.10. Die Agentur ist berechtigt, ihren Firmennamen und sein Firmenzeichen/Logos als Copyrightvermerk zu zeigen. Sie hat weiters das Recht die Produkte, Firmennamen, Firmenzeichen/Logos anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist die Agentur berechtigt, die Produkte, Firmennamen, Firmenzeichen/Logos zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite der Agentur oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Computern, Mobiltelefone, etc.).

8.11. Die kommerzielle Nutzung und Rechteübertragung des Videos erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang des Gesamten offenen Rechnungsbetrages. Bei Raten- bzw. Teilzahlungen erfolgt die Rechteübertragung sowie Nutzung der kommerziellen Rechte ebenfalls erst nach Zahlung des Gesamten offenen Rechnungsbetrages. Innerhalb der offenen Raten kann eine kommerzielle Nutzung seitens der Rielis Media an den Vertragspartner eingeräumt werden.

9. Gerichtsstand Wien

9.1 Für alle wechselseitigen Ansprüche von Vertragspartner der Rielis Media wird Wien als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 06/2023

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